Allgemeine Geschäftsbedingungen der divas IT-Service GmbH
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Angebot, Preis und Auftragserteilung
§ 3 Lieferung, Teillieferung, Lieferzeit
§ 4 Kündigung
§ 5 Zahlungen
§ 6 Abnahme und Mängelhaftung
§ 7 Haftung und Haftungsbeschränkung
§ 8 Geheimhaltung, Datenschutz
§ 9 Rechte an den Leistungen von divas
§ 10 Software
§ 11 Export- und Importgenehmigungen
§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
§ 1 Geltungsbereich
Die divas IT-Service GmbH (im Folgenden divas) erbringt ihre Dienste – gleichgültig ob es sich um körperlose Dienstleistungen (z. B. Beratung, Texterstellung etc.) Dienstleistungen in körperlicher Ablieferungsform (z. B. auf Diskette, Compact Disc, DVD oder Printprodukte) oder Vermarktung der dazugehörigen Hard- und Software-Produkte handeln – ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird bereit hier widersprochen, das heißt sie gelten auch dann nicht, wenn ihnen nach Erhalt nicht nochmals eindeutig widersprochen wird. Formularmäßige Einkaufsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Für sämtliche Geschäfte gelten ausschließlich diese AGB.
Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung beziehungsweise der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn divas sie schriftlich bestätigt. Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte von divas, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich zu vereinbaren.
Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
§ 2 Angebot, Preis und Auftragserteilung
Angebote von divas sind stets freibleibend und unverbindlich. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Handbücher, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, sind lediglich als annähernd zu betrachten. Sie stellen – vorbehaltlich anders lautender, ausdrücklicher Vereinbarung – keine vereinbarte Beschaffenheit bzw. Eignung der Sache für den Kunden dar. Es gelten die am Tag des Vertragsabschlusses gültigen Preise. Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Preise von divas gelten ab Lager Mainz. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Telefonisch erteilte Aufträge sind für den Kunden grundsätzlich rechtsverbindlich und ohne vorhergehende Einigung nicht stornierbar. Soweit ein mündlich oder fernmündlich erteilter Auftrag schriftlich bestätigt wird, wird der Vertrag mit dem Inhalt des Bestätigungsschreibens geschlossen. Beanstandungen von Auftragsbestätigung sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich geltend zu machen.
Nachvertragliche Auftragsänderungen oder Auftragserweiterungen, die einen Mehraufwand bei divas verursachen, werden durch divas nach vorheriger Ankündigung gesondert vergütet. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde bei einer ihm obliegenden Leistung im Rahmen der Vertragsabwicklung nicht rechtzeitig mitwirkt und divas Leistungen außerhalb der Arbeitszeit erbringen muss, um die Terminvorgaben des Kunden einzuhalten. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden werden dem Kunden berechnet.
Verzögern sich Dienstleistungen von divas oder die Übernahme durch den Kunden im eigenen Betrieb durch Umstände, die divas nicht zu vertreten hat, so werden dem Kunden alle dadurch entstehenden Mehrkosten berechnet.
Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Kunde als Auftraggeber soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der georderten Ware. Für den Fall des Rücktritts eines Kunden wird der Schadenersatz wegen Nichterfüllung auf 70% des stornierten Bestellwertes pauschaliert. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder unser Schaden wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
§ 3 Lieferung, Teillieferung, Lieferzeit
Soll die Ware versendet werden und ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst zur Ausführung bestimmten Person oder Anstalt (divas bestimmt den Spediteur) auf den Kunde über. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der gekauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunde über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von divas ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunde zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. divas ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
Liegt der Grund für eine Verzögerung der Lieferung im Einflußbereich des Käufers und ist von divas nicht zu vertreten, ist divas berechtigt, nach Meldung der Versandbereitschaft die Ware auf Kosten und auf Risiko des Käufers zu verwehren und zu lagern. Die Meldung der Versandbereitschaft hat die gleiche Wirkung wie die Lieferung.
Gerät divas in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zur Leistung oder Nacherfüllung zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten; § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB (Fixgeschäft) bleibt unberührt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
§ 4 Kündigung
Sofern vertraglich vorgesehen ist, dass divas eine Dauerleistung bereitzustellen hat, beginnt die 1. Nutzungsperiode mit dem Datum der erstmaligen zur Verfügungstellung der Leistung. Sie erstreckt sich über die Dauer von mindestens einem Jahr zum Monatsende.
Die Dauerleistung ist frühestens zum Ablauf der 1. Nutzungsperiode kündbar. Die Kündigung muss divas, falls im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, mindestens drei Monate vor Ablauf der Nutzungsperiode schriftlich per Einschreiben zugehen.
Sofern keine Kündigung bis mindestens drei Monate vor Ablauf der Nutzungsperiode ausgesprochen wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
§ 5 Zahlungen
Maßgebend sind die einzelvertraglich vereinbarten ggf. gestaffelten Zahlungstermine und Beträge. Fehlt eine derartige Vereinbarung, sind die Rechnungen von divas rein netto sofort zur Zahlung fällig.
Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel werden nur nach Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.
Wir sind berechtigt, vom Kunden, der Unternehmer ist, während des Verzuges Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank (www.bundesbank.de), zuzüglich Mehrwertsteuer, zu berechnen. Kunden, die Verbraucher sind, berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, zuzüglich Mehrwertsteuer. Wir behalten uns jedoch vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
Bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung steht divas im kaufmännischen Verkehr ein Zurückbehaltungsrecht gem. § 369 HGB zu. divas ist ebenso zur Zurückbehaltung seiner Leistungen – auch aus anderen Verträgen – berechtigt. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt vorbehalten.
Eine Aufrechnung gegenüber dem Vergütungsanspruch von divas ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht bei Zahlungsverpflichtungen kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Ist die Erfüllung eines Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so kann divas Vorauszahlungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen divas auch zu, wenn der Kunde sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
§ 6 Abnahme und Mängelhaftung
Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Kunde die Ware nach Erhalt unverzüglich (innerhalb von 5 Werktagen) zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, divas unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt. Dies gilt nicht für den Fall, dass es sich um einen versteckten Fehler handelt. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist unsererseits. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Im Übrigen leistet divas bei einem Handelsgeschäft für die Mangelfreiheit seiner Produkte Gewähr für den Zeitraum von einem Jahr ab Lieferung. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Kunde uns den Mangel rechtzeitig angezeigt hat. Eine Ersatzlieferung verlängert die ursprüngliche Gewährleistungsfrist um die Dauer der hierdurch verursachten Betriebsunterbrechung. Bei Werkverträgen endet die Gewährleistungsfrist ein Jahr nach Abnahme.
Die Gewährleistungsansprüche sind nach Wahl von divas auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
Andere Gewährleistungsrechte stehen dem Kunden erst dann zu, wenn divas einen Mangel nicht innerhalb von acht Wochen anerkannt oder einen anerkannten Mangel nicht binnen weiterer acht Wochen beseitigt haben sollte.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatz wegen Mangels zu.
Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere für Schäden, die nicht an der von divas gelieferten Leistung selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, soweit divas nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch divas oder durch unsere Erfüllungsgehilfen ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Mängel eines Teils der gelieferten Warte berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Sei es denn, dass die Teillieferung für den Kunde ohne Interesse ist.
Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Dateien) durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens divas. Dies gilbt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Kunde vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Kunden. divas ist berechtigt, eine Kopie anzufertigen.
Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn Mängel an der gelieferten Leistung auf unsachgemäßem Eingriff, Bedienung oder Nutzung des Kunden oder Dritter oder sachwidrigem Gebrauch der gelieferten Leistung durch den Kunden oder Dritten beruhen.
Soweit divas in Kombination mit einer Produktionsdienstleistung dem Kunden Hardware zur vorübergehenden Nutzung überlässt, geschieht dies auf Gefahr und Risiko des Kunden.
Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelhaften Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 7 Haftung und Haftungsbeschränkung
divas haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
divas haftet nicht für die über die Leistungen von divas übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind.
Liefert der Kunde für Dienstleistungen von divas Materialien zu, so haftet der Kunde dafür, dass er über sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an den zugelieferten Materialien verfügt, die im Rahmen des Projektes für den Einsatz und die Nutzung der Dienstleistung von divas benötigt werden. Der Kunde stellt divas von jeglichen Ansprüchen frei, die gegen divas von dritter Seite wegen der Veränderung, Übertragung oder der sonstigen Verwertung von solchen Programmen, Daten, Informationen, Bild und Tonmaterialien etc. geltend gemacht werden.
Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb von divas als auch in dem eines Zulieferers – wie z. B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zum Vertragsrücktritt, wenn dem Kunden ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Der Rücktritt vom Vertrag ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung von divas ist in diesen Fällen ausgeschlossen. divas haftet nicht für entgangenen Gewinn. divas haftet auch nicht für indirekte Schäden, es sei denn, dass diese bei dem Kunden entstehen.
Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von vier Monaten nach schriftlicher Ablehnung durch divas klageweise geltend gemacht werden. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde.
Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet divas nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass die Daten im Sinne ordnungsgemäßer Datenverarbeitung aus Datenbeständen, die in maschinenlesbarer Form bereitgehalten werden, mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind.
§ 8 Geheimhaltung, Datenschutz
divas steht dafür ein, dass alle Personen die von divas mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten.#
Kundensensible Daten werden von divas bzw. den Dienstleistern jeweils nach dem Stand der Technik geschützt. Gemäß §33 des Bundesdatenschutzgesetzes gibt divas bekannt, dass Name, Adresse und die sonst im Rahmen des Vertragsverhältnisses und zur Kundenbetreuung benötigten Daten des Kunden gespeichert werden.
§ 9 Rechte an den Leistungen von divas
Die von divas zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Rechte und Gegenstände, insbesondere Vorlagen, Rohstoffe, Daten u. a. der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt.
Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Kunde selbst zu besorgen.
Nach ordnungsgemäßer Vertragserfüllung stehen den Kunden alle Rechte an der von divas erbrachten Produktionsdienstleistung zum vertraglich vorgesehenen Zweck zu. Eine weitergehende Nutzung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von divas zulässig.
Einschränkungen gelten für Leistungen, die von divas für den Kunden eingekauft werden, sei es Wort, Bild, Musik oder künstlerische Leistung. Diese werden dem Kunden im Einzelfall von divas bekannt gegeben. Der Kunde verpflichtet sich, diese Einschränkungen zu beachten.
§ 10 Software
Im Falle der Lieferung von Software gelten ergänzend die folgenden Bestimmungen:
1. divas und der Kunde stimmen darin überein, dass es nicht möglich ist, EDV-Programme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind.
2. divas sichert weder bestimmte Eigenschaften der Standardsoftware noch ihre Tauglichkeit für Kundenzwecke oder –bedürfnisse zu.
3. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Auswahl der Software im Hinblick auf die Hardwarekompatibilität und die vom Kunden gewünschte Spezifikation.
4. Bei von divas erstellter Software wird gewährleistet, dass die erbrachten Programmierleistungen den mit dem Kunden schriftlich vereinbarten Anforderungen an die Programme entsprechen. Dies gilt nicht, wenn ein Mangel der erstellten Software auf die im Pflichtenheft enthaltene oder anderweitig vereinbarte Leistungsbeschreibung oder auf Anforderung des Kunden zur Ausführung der vertraglichen Leistungen zurückzuführen ist.
5. divas liefert dem Kunden die vereinbarte Anzahl von Kopien der Softwareprogramme in je einem Exemplar in maschinenlesbarer Form. Vertragsgegenständlich ist die Lieferung lediglich des Objekt-, nicht jedoch des Quellenprogrammes. Divas liefert die zu den Softwareprogrammen zugehörige Anwendungsdokumentation. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Lieferung verbesserter Versionen der Programme.
6. Die Programme bleiben auch nach Lieferung Eigentum des Herstellers. Der Kunde erhält lediglich ein Nutzungsrecht als Unterlizenz.
7. Der Kunde ist zur Nutzung eines ihm überlassenen Softwareprogrammes ausschließlich auf einem Computersystem berechtigt. Vernetzte Computersysteme gelten nicht als ein System.
8. Die Nutzung des Softwareprogrammes und der Datenbestände auf einem anderen als den einem Computersystem sowie die Überlassung an Dritte erfordern die schriftliche Zustimmung von divas.
9. In gedruckter oder anderer nicht maschinenlesbarer Form vorliegendes Material, insbesondere die Anwendungsdokumentation, darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Lizenzgebers vervielfältigt werden.
10. Eine vollständige oder teilweise Rückübersetzung des Softwareprogrammes in die Form eines Quellenprogrammes ist dem Kunden untersagt. Der Kunde ist zu einer Änderung und/oder Bearbeitung der ihm überlassen Software sowie zu einer Verbindung dieses Programmes mit anderen Programmen nicht berechtigt.
11. Das Kopieren von überlassen Programmen in maschinenlesbare oder ausgedruckte Form ist lediglich zum Zweck der Anfertigung einer Sicherungs- oder Backup-Kopie für eigene Zwecke des Kunde zulässig. Eine Weitergabe an Dritte darf nicht erfolgen. Dritte sind in diesem Sinne auch Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften des Kunden. Auf vertragsgemäß angefertigten Kopien ist der Urheberrechtsnachweis anzubringen, der in der dem Kunde überlassenen Programmkopie enthalten ist. Zufälligerweise angefertigte Kopien der überlassenen Softwareprogramme dürfen vom Kunde nur dann verwendet werden, wenn die überlassene Originalkopie infolge Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist. Ausgeschlossen ist die Reproduktion ganz oder auszugsweise oder zum Zweck der gleichzeitigen Verwendung innerhalb des Betriebes des Kunden auf mehreren Computersystemen, auch wenn diese miteinander vernetzt sind.
12. Der Kunde ist lediglich dann zu einer Weiterveräußerung der überlassenen Softwareprogramme berechtigt, wenn er das Programm oder den Programmträger ausdrücklich zu diesem Zwecke erworben hat. In diesem Fall erlangt der Endkunde ein einfaches Nutzungsrecht als Unterlizenz entsprechend diesen Bedingungen direkt von divas oder entsprechend den Bedingungen des Herstellers eine direkt Lizenz von diesem. Der Wiederverkäufer ist nicht berechtigt, das Programm ganz oder auszugsweise zu kopieren, auch nicht zum Zwecke der Datensicherung. Er darf das Programm an Dritte erst dann übergeben, wenn sich diese zur Einhaltung der vorliegenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sowohl gegenüber den Wiederverkäufer als auch gegenüber Divas durch Übersendung einer gegengezeichneten Kopie dieser Bedingungen verpflichtet haben. Im Falle der unbefugten Weiterveräußerung erlischt jegliches Nutzungsrecht am Softwareprogramm.
13. Nach Beendigung des Nutzungsrechtes am Softwareprogramm wird der Kunde die Nutzung des Softwareprogrammes unverzüglich einstellen und nach Wahl von divas die Softwareprogramme und alles Kopien davon, einschließlich der Anwendungsdokumentation, vernichten und divas eine schriftliche Bestätigung über die erfolgte Vernichtung geben.
§ 11 Export- und Importgenehmigungen
Von der Firma divas gelieferte Produkte und technisches Know-how sind zur Benutzung und zum Vertrieb in dem mit dem Kunden vereinbarte Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten – einzeln oder in systemintergrierter Form – ist für den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegen grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des anderen mit dem Kunden vereinbarten Lieferlandes.
§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse Mainz. divas ist jedoch auch berechtigt am Sitz des Kunden zu klagen. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Sollte eine Bestimmung der Bedingungen oder der sonstigen vertraglichen Vereinbarungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine, am wirtschaftlichen Erfolg gemessen, ihr am nächsten kommende Regelung zu ersetzen.